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Hamburg
Unsplash / Thies Meyer
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Gegen den Wucher: Hamburger Senat erweitert Mietpreisbremse

Meike Neddermeyer
Meike Neddermeyer

Obwohl in Hamburg seit 2018 eine Mietpreisbremse gilt, steigen die Wohnungspreise teils exorbitant an – denn die Vermietenden kennen die Schlupflöcher im Recht. Eine Anpassung ist fällig.

Wer sich auf die Suche nach günstigem Wohnraum in Hamburg begibt, dem weht vom Wohnungsmarkt rauer Gegenwind ins Gesicht. Erst zum 1. Juli 2020 ist die erneuerte und aktuell geltende Mietpreisbegrenzungsverordnung in Hamburg in Kraft getreten, die den immer weiter steigenden Preisen zumindest etwas entgegenwirken soll. Fünf Jahre lang behält sie ihre Gültigkeit. Sie begrenzt die Mieterhöhung bei Neuvermietung auf maximal zehn Prozent über der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete – Stichpunkt Mietindex. Vermietende finden aber Mittel und Wege, diese zu umgehen

Schlupfloch Möblierung

Der Verein "Mieter helfen Mietern" hat eine Zunahme von möblierten Wohnungsangeboten auf dem Markt beobachtet. Der Knackpunkt: Diese sind aktuell noch von der Mietpreisbremse befreit und können zu höheren Preisen inseriert werden. Dies wiederum geschieht in Form von Pauschalmieten, die keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Mietpreis der Wohnung oder den Abschlag für die Möblierung zulassen.

Dem soll nun Einhalt geboten werden: Um dem abgekaterten Spiel ein Ende zu setzen und für mehr Transparenz zu sorgen, will der rot-grüne Hamburger Senat die Mietpreisbremse per Bundesratsinitiative auch auf möblierte Wohnungen. Der Möblierungszuschlag soll klar von der Nettokaltmiete getrennt angegeben und auf ein Prozent des Zeitwerts begrenzt werden. So soll vermieden werden, dass Vermietende altes Mobiliar nutzen, um den Quadratmeterpreis in die Höhe zu treiben. "Eine Nettokaltmiete von 30 Euro pro Quadratmeter ist keine Seltenheit. Deswegen erhöhen wir (...) mit dieser Bundesratsinitiative den Druck auf den Bund, diese Gesetzeslücke endlich zu schließen", lässt Grünen-Bürgerschaftsabgeordneter Olaf Duge in der Welt verlauten.

Auch Änderungen bei der Kurzzeitvermietung

"Wir wollen mit unserer Gesetzesinitiative, dass ein Mietverhältnis ab sechs Monaten keine Kurzzeitvermietung mehr ist", fordert Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). Auch diese Maßnahme soll überteuerten Mietverhältnissen entgegenwirken. Bei dieser Regel soll es aber individuelle Ausnahmen geben, sofern die Wohnung nicht zum Lebensmittelpunkt wird.

Ausgenommen von der Mietpreisbremse wären weiterhin die sogenannten Mikroapartments. Ob der Bundesrat der Initiative stattgeben wird? Wir in der kiekmo-Redaktion würden uns jedenfalls freuen!

Wohnungssuche in Hamburg: Unsere Tipps

Wir waren alle schon einmal an diesem Punkt – ja genau, dieser verzweifelte nah am Wahnsinn. Um euer Leid zu mildern, gibts hier unsere Tipps zur Wohnungssuche in Hamburg.

Unsere Texte, Tipps und Empfehlungen richten sich an alle, die sich für Hamburg interessieren. Deshalb bemühen wir uns um genderneutrale Formulierungen. Nutzen wir die männliche Form, dient dies allein dem Lesefluss. Wir denken aber stets Menschen aller Geschlechter mit.

Quellen zum Text: