
Gegen Spekulanten: Hamburg sichert sich Vorkaufsrecht in Tonndorf
Der Hamburger Senat hat sich das Vorkaufsrecht auf Grundstücke an der Magistrale B75 in Tonndorf gesichert. So sollen städtebauliche Ziele und eine standortgerechte Entwicklung der Flächen umsetzbar sein.
Der Bereich an der B75 im Hamburger Stadtteil Wandsbek-Tonndorf dürfte künftig ziemlich viel Aufmerksamkeit erfahren. Denn die Nähe zur geplanten S-Bahn-Linie S4 macht das Gebiet attraktiv – auch für Grundstücksspekulanten. Genau deshalb hat der Senat nun eine Verordnung auf Vorkaufsrecht erlassen. Konkret geht es in Tonndorf um den Bereich Stein-Hadenberg-Straße, Am Pulverhof und Tonndorfer Weg. In Wandsbek ist die Fläche zwischen Brauhausstraße und der S- und Güterbahntrasse von dem Vorkaufsrecht betroffen.
Viele spannende Nutzungsmöglichkeiten
Die Folge der Verordnung: Steht künftig dort ein Grundstück zum Verkauf, bekommt Hamburg als Käufer den Vorzug. Das muss die Stadt aber nicht in jedem Fall nutzen. Möchte ein Interessent ein Grundstück zum Beispiel zur privaten Nutzung kaufen, kann die Stadt ihm noch immer den Vortritt lassen. All das soll die städtebauliche Planung sichern, heißt es zur Begründung. Gleichzeitig soll dadurch für die Bürger bezahlbarer Wohnraum entstehen. Schon im Bauforum 2019 wurde über den Bereich entlang der B75 ausgiebig diskutiert. Dabei war auch von neuem Wohnraum und Gewerbeflächen die Rede. Laut Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeld sind viele spannende Nutzungsmöglichkeiten für den Bereich zwischen Wandse, B75 und der kommenden S4 erarbeitet worden. Und für die hat der Hamburger Senat mit der Vorkaufsrechtsverordnung nun rechtliche Grundlagen geschaffen.